Allgemeine Geschäftsbedingungen


1. Reisevertrag

1.1 Die Reiseanmeldung ( per Post oder per e-mail ) wird nach der Maßgabe der Ausschreibung und mit Zugang verbindlich. Dies gilt auch für mündliche oder telefonische Anmeldungen. Die Eingangsbestätigung erfolgt umgehend. Der Reisevertrag kommt mit Zugang der schriftlichen Reisebestätigung/Rechnung zustande.

1.2. Nebenabreden, die dem Inhalt dieser Bedingungen oder den Leistungsbeschreibungen nicht entsprechen, bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch den Veranstalter.

 

2. Zahlung

2.1. Nach erfolgter Bestätigung des gewünschten Reisetermins wird die Überweisung einer entsprechenden Bearbeitungsgebühr (in der Regel 20,00 €, sowie der volle Preis für eventuell benötigte Eintrittskarten o. ä.) auf das angegebene Konto:

IBAN:  DE 78 8204 0000 0255 9300 00               BIC:   COBADEFFXXX

innerhalb von 5 Tagen fällig.  (Auf Wunsch wird der jeweilige Betrag auch abgeholt.)

Die Zusendung der Rechnung/Reisebestätigung wird für jede teilnehmende Person in Einzelform (auch bei Gruppenanmeldung) ausgestellt und gilt gleichzeitig als Quittung und Fahrausweis.

2.2. Geht der Zahlungsbetrag nicht rechtzeitig ein, ist der Veranstalter berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen.

 

3. Reisedokumente

Sollte die Rechnung/Reisebestätigung wider Erwarten dem Anmelder nicht bis spätestens 2 Tage vor Reiseantritt zugegangen sein, hat sich dieser unverzüglich mit dem Veranstalter in Verbindung zu setzen. Dieses auch als Fahrausweis gültige Dokument ist in Ausnahmefällen übertragbar.

 

4. Rücktritt

4.1. Rücktritt seitens des Reiseteilnehmers

Dieser sollte im Interesse des Reiseteilnehmers so bald wie möglich dem Reiseveranstalter angezeigt werden. Beim Nachweis von dringenden persönlichen oder gesundheitlichen Gründen kann der betroffene Reiseteilnehmer einen Ersatz-Teilnehmer bestimmen.

Sollte dies nicht möglich sein, werden pauschalisierte Rücktrittskosten in Höhe bis zur Hälfte des Gesamtpreises vom Reiseveranstalter einbehalten, um die Durchführbarkeit der Tour für alle anderen Beteiligten zu gewährleisten.

4.2. Rücktritt seitens des Veranstalters

Muss der Veranstalter eine bereits gebuchte und bezahlte Fahrt absagen, erhält jeder Reiseteilnehmer den gezahlten Reisepreis in voller Höhe unverzüglich zurück.

 

5. Gewährleistung/Schadensersatz

Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, kann der Reiseteilnehmer innerhalb einer von ihm gesetzten Frist Abhilfe in Form von Ersatzleistung, Vertragskündigung oder Reisepreisminderung verlangen. Die Kündigung und Preisminderung ist erst zulässig, wenn der Veranstalter diese Frist hat verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten. Eine Fristsetzung entfällt, wenn Abhilfe unmöglich ist oder vom Veranstalter verweigert wird oder wenn die Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reiseteilnehmers gerechtfertigt ist. Darüber hinaus kann er Schadensersatz fordern. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung verjähren zwölf Monate nach Reiseende.

 

6. Haftung

Die vertragliche Haftung des Veranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wird.

 

7. Mitwirkungspflicht

Der Reiseteilnehmer ist verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich dem Veranstalter mitzuteilen. Dieser hat für Abhilfe zu sorgen, sofern das möglich ist. Unterlässt es der Reiseteilnehmer schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein. Für Schäden an im Fahrzeug mitbefördertem Eigentum der Reiseteilnehmer haftet der Veranstalter nicht.

 

8. Sonstige Bestimmungen und Vereinbarungen

8.1. Diese Bedingungen gelten, soweit keine individuellen Vereinbarungen getroffen werden.

8.2. Die Reservierung bestimmter Sitzplätze ist nicht Vertragsbestandteil, sondern wird als Kundenwunsch behandelt.

8.3. Die vom Teilnehmer zur Verfügung gestellten Daten werden entsprechend dem Bundesdatenschutz geschützt.

8.4. Gerichtstand für Klagen gegen den Veranstalter ist Weimar.

8.5. Die vorstehenden Bestimmungen haben nur Gültigkeit, sofern und soweit sie nach Drucklegung in Kraft tretende gesetzliche Vorschriften keine anderen Regelungen vorsehen.

8.6. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.

 

Firmensitz des Veranstalters: Stauffenbergstraße 5, 99427 Weimar

Geschäftsführer: Lutz Hippauf

Stand: März 2017